KiWu-Eigenbeteiligung soll gesenkt werden – nur für Geringverdiener
Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Kinderwunschförderungsgesetzes sieht die Senkung der Kostenbeteiligung von derzeit 1500 € auf 750 € für jede IVF/ICSI-Behandlung allein für geringverdienende Ehepaare vor. Was vom Familienministerium über die Medien so verheißungsvoll angekündigt wurde – eine umfassende Maßnahme zur finanziellen Entlastung von Paaren mit Kinderwunsch zur Steigerung der Geburtenraten in Deutschland – wird sich für viele Paare als „Mogelpackung“ herausstellen. Maßgeblich ist das gemeinsame Einkommen im Jahr 2012:
Um den geplanten Bundeszuschusses zu erhalten, dürfen beide Partner zusammen genommen nicht mehr als 31.500 € verdient haben.
- Für alle Paare, die über ein höheres Jahreseinkommen als 31.500 € verfügen, für unverheiratete Paare, privat Versicherte oder Selbstzahler wird sich bei Annahme des Gesetzentwurfes also nichts ändern.
Der Gesetzentwurf ist einsehbar auf der Website des Bundesrats.